( EStG § 16 Abs 1 Z 9 ) Die bevorstehende Pensionierung steht nach Abschluss einer Beschäftigung an einem anderen Dienstort der Zumutbarkeit einer Verlegung des Wohnsitzes an den neuen Dienstort entgegen und rechtfertigt eine doppelte Haushaltsführung auch dann, wenn die Ehefrau aus einer Beschäftigung am Wohnort keine Einkünfte bezieht.
VwGH 97/13/0062, 0063 v. 22.10.1997