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Einkommensteuervorauszahlungsbescheid - Rechtswirkungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4901/36/98 Heft 4901 v. 16.1.1998

( EStG § 45, § 46, BAO § 200, § 212, § 221a ) Einkommensteuervorauszahlungsbescheide scheiden mit Erlassung des Jahreseinkommensteuerbescheides nicht aus dem Rechtsbestand aus.

VwGH 95/14/0117 v. 29.07.1997

Die gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen findet sich in § 45 EStG 1988. Nach § 45 Abs 1 EStG 1988 ergibt sich die Höhe der Vorauszahlungen aus der Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Jahr (nach Abzug bestimmter Beträge und Erhöhung um feste Prozentsätze). Mit diesem Betrag werden die Vorauszahlungen im „Normalfall“ festgesetzt.

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