vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 417, § 420, AVG § 68

SozialversicherungARD 4901/28/98 Heft 4901 v. 16.1.1998

( ASVG § 417, § 420, AVG § 68 ) Ein in Rechtskraft erwachsener Bescheid, mit dem Mitgliedern der Verwaltungskörper der SV-Träger eine Entschädigungsleistung zugesprochen wurde, kann - wenn sich weder die Rechts- noch die Sachlage ändern - nicht nach Belieben für unwirksam erklärt bzw. aufgehoben werden. Dies kann vielmehr nur unter den Voraussetzungen des § 417 ASVG bzw. § 68 AVG geschehen. VfGH B-3876/95 v. 11.12.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte