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Keine Rückwirkung authentischer Interpretation von Kollektivverträgen

ArbeitsrechtARD 4901/18/98 Heft 4901 v. 16.1.1998

( ArbVG § 11 Abs 2, ABGB § 8 , KV-Eisen- und Metall) Die authentische Interpretation eines Kollektivvertrages hat keine rückwirkende Komponente, so dass Sonderzahlungen für entgeltfreie Dienstzeiten für Zeiten vor einer diesbezüglichen - der Rechtsprechung entgegenstehenden - authentischen Interpretation nicht gebühren.

OLG Wien 8 Ra 228/97a v. 14.11.1997, Revision unzulässig

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