( KV-Handel, ABGB § 1157 ) Sind Vordienstzeiten bei der Einstufung eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen, hat dies auch dann zu erfolgen, wenn der Arbeitnehmer bei der Einstellung keine Vordienstzeiten angegeben hat.
OGH 9 Ob A 220/97m v. 10.09.1997