( EStG § 25 Abs 1 Z 3 lit c, § 29 Z 1, DBA-BRD Art 15 Abs 3 ) Ob Pensionseinkünfte auf Grund freiwillig entrichteter Beiträge zu einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung für Zwecke eines Progressionsvorbehalts einkommenserhöhend anzusetzen sind, hängt davon ab, ob diese Beiträge als Werbungskosten einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten.
VwGH 96/15/0234 v. 23.10.1997