( ASVG § 4 Abs 2 ) Bei einer Beschäftigung der Ehefrau als Wirtschafterin in einer neben dem landwirtschaftlichen Betrieb geführten Fremdenpension mit ca. 10 Gästen jährlich ist nicht von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, sondern von familienhafter Mitarbeit auszugehen.
VwGH 93/08/0178 v. 16.09.1997