(EO § 292e) Hat ein Geschäftsführer keinen Entgeltanspruch gegen die von ihm vertretene GmbH, kommt es bei dem fingierten mittelbaren Arbeitseinkommen im Sinne des § 10 Abs 2 Lohnpfändungsgesetz (jetzt: § 292e EO) nicht allein auf die Tätigkeit des Verpflichteten als Geschäftsführer an, sondern auch auf den Wert seiner Kontrolltätigkeit und die Übernahme der Verantwortung für einen Betrieb in der Größenordnung der GmbH, in der vier Personen teilzeitbeschäftigt sind. OGH 9 Ob A 1/96 v. 17.01.1996.