(EO § 292e) Bei der Lohnpfändung eines Geschäftsführers ohne Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH, dem - aus welchen Gründen immer - keine Bezüge ausbezahlt wurden, kommt es nur darauf an, welches angemessene Entgelt im Verhältnis des betreibenden Gläubigers zur GmbH als Drittschuldner geschuldet wird.
OLG Wien 7 Ra 173/95 v. 28.02.1996, Revision unzulässig