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Vertragliche Verpfändung von Arbeitsentgelt

BetriebswichtigesARD 4759/34/98 Heft 4759 v. 16.7.1998

(EO § 300a) Ein vertragliches Pfandrecht auf Arbeitsentgelt geht einem gesetzlichen Exekutionstitel vor, wenn der Arbeitgeber vor dessen Rechtskraft von der Verpfändung des Arbeitsentgeltes verständigt wurde.

ASG Wien 23 Cga 79/95w v. 13.07.1995

bestätigt durch OLG Wien 7 Ra 139/95 v. 24. 1. 1996

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