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Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Lohnsteuer und AbgabenARD 4896/25/97 Heft 4896 v. 19.12.1997

BMF 07 0602/1-IV/7/97 v. 26.11.1997

In Ergänzung zur Verordnung BGBl II 1997/287, ARD 4875/14/97, betreffend die steuerliche Behandlung der Bezüge von Lehrbeauftragten.

1. Lehrbeauftragte sind Personen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen (Unterrichtsveranstaltungen) an den unter Pkt 2 genannten Bildungseinrichtungen lehrend (unterrichtend) tätig sind. Als Lehrbeauftragte gelten auch Demonstratoren, Tutoren und Studienassistenten.

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