( EStG § 32 Z 2 ) Sterbegeld, das eine Witwe eines Ziviltechnikers von der Wohlfahrtseinrichtung der Kammer in Form eines einmaligen Auszahlungsbetrages bezieht, ist im Veranlagungswege zu versteuern, und zwar auch dann, wenn die Witwe beim verstorbenen Ziviltechniker nichtselbständig beschäftigt war. FLD Wien, NÖ, Bgld, Anfragebeantwortung v. 15.04.1997. (Finanz-Journal 1997/254, Heft 10)