( EStG § 20 Abs 1 Z lit a ) Spendet ein Bezirksrat aus Prestigegründen das Achtfache für einen Balleintritt, nur um auf der Ehrenkarte angeführt zu sein, ist dieser freiwillige Mehraufwand durch die gesellschaftliche Stellung bedingt und daher nicht abzugsfähig. FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VI, RV 000-16/14/97 v. 16.07.1997. (Finanz-Journal 1997/255, Heft 10)