( ASVG § 4 Abs 2 und Abs 4 ) Die Möglichkeit eines Physikotherapeuten, im Rahmen einer übernommenen Gesamtverpflichtung einzelne Behandlungen sanktionslos ablehnen zu können, reicht aus um seine persönliche Abhängigkeit und damit das Vorliegen eines Dienstverhältnisses zu verneinen.
VwGH 95/08/0165 v. 30.09.1997