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Kundmachung des BR-Wahlergebnisses bei auswärtiger Dienstverrichtung der Mitarbeiter

ArbeitsrechtARD 4895/10/97 Heft 4895 v. 16.12.1997

( ArbVG § 57, § 59 ) Aus dem Umstand, dass sämtliche BR-Wahlberechtigte eines Betriebes ihren Dienst außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers verrichten (Außendienst), ergibt sich noch nicht, dass die Kundmachung der Ergebnisse der mittels Briefwahl vorgenommenen BR-Wahl am schwarzen Brett in der Betriebsstätte des Arbeitgebers nicht ordnungsgemäß ist und den Beginn der Wahlanfechtungsfrist auslöst.

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