( EStG § 4 Abs 4 ) Übt ein ausländischer Lieferant Druck auf ein inländisches Unternehmen aus, zukünftige Lieferungen nur von Spenden an eine Universität abhängig zu machen, können diese als betrieblich veranlasste Ausgaben angesehen werden. Ein einfaches Schreiben des Lieferanten, die Lieferungen abbrechen zu wollen, kann daher nicht als geeigneter Nachweis angesehen werden. In diesem Zusammenhang wird auf die erhöhte Mitwirkungpsflicht hingewiesen. BMF v. 08.08.1997. (SWK 27/1997)