( EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 ) Stehen Belege über eine „Weihnachtsfeier“ und über „Weihnachtsgeschenke“ mit dem Vorbringen des Steuerpflichtigen, der geltend gemachte Betrag sei für die Bewirtung von Geschäftsfreunden angefallen, nicht im Einklang, ist der maßgebliche Sachverhalt zu ermitteln. VwGH 95/13/0038 v. 09.07.1997. (Bescheid aufgehoben)