( PG § 62a, § 15 ) Dass durch eine Neuregelung der Bemessung des Witwerversorgungsgenuss es von Beamten eine Kürzung des Witwerpensionsanspruch s gegenüber dem bei Fortgeltung der bisherigen Rechtslage bei relativ hoher Bemessungsgrundlage dem Witwer gebührenden Anspruch eintritt, begründet keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
VfGH B-3649/95,B-1093/96B-1510/96 undB-2864/96 v. 07.10.1997