( GGG TP 10 D Ic ) Die Eintragung der Erhöhung des Stammkapital s im Firmenbuch unterliegt nicht der Gerichtsgebühr nach TP 10 D Ic GGG, weil die angeführte innerstaatliche Norm mit dem Beitritt Österreichs zur EG durch Art 10 RL 69/335/EWG des Rates der EWG v. 7. 7. 1969 verdrängt worden ist. VwGH 97/16/0159 v. 25.09.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde zurückgewiesen)