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Gerichtsgebühren bei bedingter Erbserklärung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4891/16/97 Heft 4891 v. 28.11.1997

( GGG § 20, ABGB § 802 ) Waren die Aktiven der Verlassenschaft im Zeitpunkt der Vorschreibung der Gerichtsgebühren bereits kridamäßig verteilt, können die Gerichtsgebühren nicht beim nur bedingt erbserklärten Erben eingefordert werden.

VwGH 95/16/0099, 0100 v. 19.08.1997

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