( AVRAG § 3 Abs 1 ) Wurde das Dienstverhältnis der Ehefrau des bisherigen Betriebsinhabers vor dem Betriebsübergang nicht beendet, bedarf es durch den ex-lege-Übergang des Dienstverhältnisses der Ehefrau auf den Betriebsübernehmer keiner Vereinbarung über die Begründung eines neuen Dienstverhältnisses. OLG Wien 9 Ra 221/97d v. 13. 10. 1997, in Abänderung von ASG Wien 25 Cga 135/95w v. 21. 2. 1997 = ARD 4880/28/97, Revision unzulässig.