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Rückforderungsmöglichkeit von Lohnsummensteuerbeträgen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4889/20/97 Heft 4889 v. 21.11.1997

Auf Grund der Entscheidung des VwGH (VwGH 94/17/0409, 0410 v. 26. 5. 1997 = ARD 4863/24/97) besteht die Möglichkeit, Lohnsummensteuerbeträge, die für Zulagen und Zuschläge nach § 68 EStG entrichtet worden sind, für die Kalenderjahre 1992 und 1993 (für 1992 nur noch bis 31. 12. 1997) beim zuständigen Betriebsfinanzamt zurückzufordern.

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