Wie einem Bericht von Gernot Mitter, Arbeiterkammer Wien, in der Zeitschrift „Infas“ 5/1997 zu entnehmen ist, wurde am 6. 6. 1997 ein Europäisches Rahmenabkommen über Teilzeitarbeit abgeschlossen und gemäß Art 4 Abs 2 des Sozialabkommens zum EU-Vertrag an den Rat weitergeleitet. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Abkommen noch heuer in Form einer Richtlinie vom Rat verabschiedet wird und somit von den Mitgliedstaaten in ihre nationalen Rechtsordnungen integriert werden muss.