( ABGB § 1151, HGHAngG § 20 ) Werden im Rahmen einer Ehe oder Lebensgemeinschaft Pflegeleistungen gegen Entgelt unter der Bedingung vereinbart, dass dem Pflegebedürftigen Pflegegeld zuerkannt wird, hat der Pflegende auch dann Anspruch auf Entlohnung nach den Mindestlohntarifen für Hausgehilfen (Krankenbetreuung), wenn der Antrag auf Pflegegeld in der Folge abgewiesen wurde.
OGH 9 Ob A 138/97b v. 25.06.1997