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ARG § 10 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4887/11/97 Heft 4887 v. 14.11.1997

( ARG § 10 Abs 2 ) Die Anzeige der Durchführung von Arbeiten, für die eine Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe besteht, an das Arbeitsinspektorat ist nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser Arbeiten während der Wochenendruhe. VwGH 97/11/0109 v. 05.08.1997. (Bescheid aufgehoben)

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