( GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 4 lit a ) Wird ein zunächst für Bodenreformmaßnahmen erworbenes Grundstück wieder dem bäuerlichen Betrieb entnommen und weitergegeben, stellt dies die Aufgabe des begünstigten Zweckes dar. VwGH 96/16/0186 v. 22.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)