( GebG § 9 Abs 1 ) Ein Antrag auf Erteilung einer Durchfahrtsbewilligung durch mehrere Fußgängerzonenbereiche ist hinsichtlich jeder einzelnen Fußgängerzone gebührenpflichtig. VwGH 97/16/0081 v. 18.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( GebG § 9 Abs 1 ) Ein Antrag auf Erteilung einer Durchfahrtsbewilligung durch mehrere Fußgängerzonenbereiche ist hinsichtlich jeder einzelnen Fußgängerzone gebührenpflichtig. VwGH 97/16/0081 v. 18.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)