( EStG § 16 Abs 1 ) Ist ein Schauspieler genötigt, die Wegstrecke zwischen seiner Ausbildungsstätte und dem Theater, in dem er täglich auftritt, in kurzer Zeit zurückzulegen (Proben, Aufführungen), und nimmt er daher zu diesem Zweck öfters ein Taxi in Anspruch, können die Kosten für diese Fahrten neben dem Verkehrsabsetzbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden.
VwGH 94/13/0001 v. 17.09.1997