( EStG § 16 Abs 1, § 20 ) Aufwendungen eines Schauspielers und Tänzers für ein Fitness-Studio können Werbungskosten darstellen, wenn das dort gebotene Training berufsspezifisch ist.
VwGH 94/13/0001 v. 17.09.1997
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness-Studios können mit der Notwendigkeit einer berufsspezifischen körperlichen Leistungsfähigkeit begründet werden.