( ASVG § 175 Abs 1 ) Ein Landwirt, der als Anteilsbesitzer am Gemeinschaftswald einer Waldgenossenschaft im Auftrag dieser Genossenschaft Reinigungsarbeiten auf einem Forstweg durchführt, erbringt diese Leistung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes und steht dabei unter UV-Schutz. LG Leoben 22 Cgs 44/95 v. 23.05.1996. (ZAS Jud. 5/1997)