Für die bei der Tiroler Gebietskrankenkasse versicherten Dienstnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die der Tiroler Wirtschaftskammer, Sektion Fremdenverkehr, Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe angehören, werden für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder Pauschalbeträge festgesetzt.
I.