( ASVG § 123 Abs 1 Z 1 ) Die Bindung des gewöhnlichen Aufenthalts zur Begründung der Angehörigeneigenschaft an das Vorliegen einer Aufenthaltsbewilligung ist gesetzlich nicht gedeckt. BMAS 120.351/1-7/96 v. 20.02.1996. (ZAS Jud. 4/1997)
( ASVG § 123 Abs 1 Z 1 ) Die Bindung des gewöhnlichen Aufenthalts zur Begründung der Angehörigeneigenschaft an das Vorliegen einer Aufenthaltsbewilligung ist gesetzlich nicht gedeckt. BMAS 120.351/1-7/96 v. 20.02.1996. (ZAS Jud. 4/1997)