( ASVG § 227 Abs 1 ) Für ausländische Schulzeiten können auch dann nicht Beiträge leistungswirksam nachentrichtet werden (Einkauf von Versicherungszeiten), wenn sie in Österreich als gleichwertig anerkannt bzw. deren Abschlüsse nostrifiziert wurden.
VwGH 93/08/0203 v. 24.06.1997