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Teilzeitbeschäftigung und Praxiserfordernis

BetriebswichtigesARD 4881/22/97 Heft 4881 v. 24.10.1997

( RAO § 2 Abs 1, RL-BA § 33 ) Durch die Nichtanrechnung von in Teilzeitbeschäftigung verbrachten Ausbildungszeiten eines Rechtsanwaltsanwärters bei einem Rechtsanwalt für die erforderliche Praxiszeit werden keine verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte verletzt.

VfGH B-29/97 v. 21.06.1997

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