BMF v. 09.10.1997
Sachverhalt:
An einer GmbH & Co KG ist der Kommanditist zu 100% am Vermögen beteiligt, er hat weiters ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen; die Komplementär-GmbH ist bloßer Arbeitsgesellschafter. Durch den Austritt der Komplementär-GmbH wird aus der KG ein Einzelunternehmen. Angefragt wird, ob beim Sonderbetriebsvermögen eine Gewinnrealisierung eintritt.