( AngG § 23a ) Der Rekurs gegen den Vorabentscheidungsbeschluss an den EuGH (hier betreffend EU-Konformität des § 23a Abs 3 AngG unter dem Blickwinkel des Art 119 EG-Vertrag) ist unzulässig.
( AngG § 23a ) Der Rekurs gegen den Vorabentscheidungsbeschluss an den EuGH (hier betreffend EU-Konformität des § 23a Abs 3 AngG unter dem Blickwinkel des Art 119 EG-Vertrag) ist unzulässig.