vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 107

SozialversicherungARD 4880/12/97 Heft 4880 v. 21.10.1997

( ASVG § 107 ) Die „bewusste Verschweigung“ maßgebender Tatsachen setzt als Voraussetzung für einen Rückforderungsanspruch keineswegs ein doloses (arglistiges) bzw. frauduloses (betrügerisches) Verhalten bzw. sogar deliktisches Verhalten des Versicherten voraus. Diese Rückforderungsgründe können also auch ohne das Vorliegen eines „Erschleichungstatbestand es“ gegeben sein. OLG Wien 10 Rs 136/95 v. 29.01.1996. (ZAS Jud. 4/1997)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte