( AngG § 26 Z 2, § 29, MSchG § 15 ) Fordert eine Arbeitnehmerin während ihres Karenzurlaubs rückständiges Arbeitsentgelt gerichtlich ein, darf sie während des laufendes Verfahrens ohne Mahnung und Nachfristsetzung keinen - Kündigungsentschädigung auslösenden - vorzeitigen Austritt erklären.
OGH 8 Ob A 90/97m v. 17.04.1997