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Kündigungsentschädigung nach plötzlichem Austritt im Karenzurlaub

ArbeitsrechtARD 4880/5/97 Heft 4880 v. 21.10.1997

( AngG § 26 Z 2, § 29, MSchG § 15 ) Fordert eine Arbeitnehmerin während ihres Karenzurlaubs rückständiges Arbeitsentgelt gerichtlich ein, darf sie während des laufendes Verfahrens ohne Mahnung und Nachfristsetzung keinen - Kündigungsentschädigung auslösenden - vorzeitigen Austritt erklären.

OGH 8 Ob A 90/97m v. 17.04.1997

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