BMF v. 30.09.1997
Ist ein im Alleineigentum stehendes Gebäude im Sinne der 80/20%-Regel teils Betriebsvermögen und teils Privatvermögen, bewirkt eine innerhalb des 20/80%-Rahmens stattfindende nachhaltige Nutzungsänderung in der Regel entweder eine Entnahme oder Einlage.