( ABGB § 143 ) Auch Eltern haben Anspruch nicht nur auf den notwendigen, sondern auf den ihren eigenen und den Lebensverhältnissen der Kinder angemessenen Unterhalt.
OGH 1 Ob 156/97s v. 15.07.1997
Die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern stellt eher den Ausnahmefall dar. Voraussetzung für das Bestehen einer solchen Pflicht ist, dass die Eltern oder der Elternteil nicht imstande sind bzw. ist, sich selbst zu erhalten. Es ist daher primär festzustellen, ob Selbsterhaltungsfähigkeit gegeben ist.