( EStG § 19 ) Bei Geschäftsführerbezügen eines Mehrheitsgesellschafters, für die eine Gutschrift am Verrechnungskonto der GmbH ausgewiesen und die beim Geschäftsführer der Einkommensteuer unterworfen wurden, ist der Zufluss auch dann im Zeitpunkt der Gutschrift am Verrechnungskonto anzunehmen, wenn ihre Liquidierung erst in einem anderen Wirtschaftsjahr erfolgt.
VwGH 95/14/0014 v. 29.07.1997