( ABGB § 1154, ASVG § 539 ) Der mit einem als Dienstverhältnis einzustufenden „Werkvertrag“ vereinbarte Werklohn enthält keine Lohnnebenkosten und damit auch nicht die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
OGH 9 Ob A 185/97i v. 11.06.1997
( ABGB § 1154, ASVG § 539 ) Der mit einem als Dienstverhältnis einzustufenden „Werkvertrag“ vereinbarte Werklohn enthält keine Lohnnebenkosten und damit auch nicht die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
OGH 9 Ob A 185/97i v. 11.06.1997