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Nichtige Ausweitung der Mitwirkungsrechte eines Betriebsrats durch paktierten Kollektivvertrag

ArbeitsrechtARD 4877/10/97 Heft 4877 v. 10.10.1997

(ArbVG §§ 8ff., § 36, § 52, KVI, AngG § 27) Die Erweiterung der Mitwirkungsrechte eines Betriebsrats durch einzelvertragliche Vereinbarung eines Kollektivvertrages ist insoweit nichtig, hat aber nicht die Unwirksamkeit der materiellrechtlichen Kündigungsbeschränkungen des Kollektivvertrages zur Folge.

OGH 8 Ob A 170/97a v. 26.06.1997

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