( EStG § 4 Abs 5 ) Hält eine Musikgruppe die Proben für ihre Auftritte - mangels Proberaum - an den verschiedenen Wohnorten ihrer Mitglieder ab, können die Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft anlässlich der Proben nicht als Reisekosten geltend gemacht werden.
VwGH 96/14/0094 v. 21.05.1997