( EStG § 9 Abs 1 Z 3 in Verbindung mit § 9 Abs 3 ) Das generelle Verbot der steuerwirksamen Zuweisung zu Rückstellungen für Dienstjubiläen dürfte überschießend und damit sachlich nicht zu rechtfertigen sein, so dass der VfGH das Gerichtsprüfungsverfahren unter VfGHG-403/97 eingeleitet hat.
VfGH B-322/96 v. 26.06.1997