Das Urteil des OLG Wien 9 Ra 417/96a v. 28.02.1997 = ARD 4849/19/97, wonach auf das Dienstverhältnis eines Maklerbetreuer s bei einer Versicherung grundsätzlich der KVI (KV für Angestellte der Versicherungsunternehmen im Innendienst) anzuwenden sei, wurde nicht rechtskräftig, sondern mittels Vergleichs beendet. (ard)