( EStG § 47, UStG § 2 Abs 1 ) Ist ein Lehrbeauftragter als - habilitierter - Universitätsassistent an einem bestimmten Institut der Technischen Universität als Arbeitnehmer tätig und als solcher in den Institutsbetrieb eingegliedert, ist eine Aufspaltung der (einheitlichen) Tätigkeit des Steuerpflichtigen in eine unselbständige Tätigkeit als Universitätsassistent und in eine selbständige Tätigkeit als (habilitierter) Lehrbeauftragter unzulässig; dass er für einzelne Leistungen innerhalb seiner Tätigkeit gesondert entlohnt worden ist, steht einer solchen einheitlichen Betrachtung der Tätigkeit nicht entgegen. Auch dass bei einem Hochschullehrer hinsichtlich seiner Lehrtätigkeit die Weisungsgebundenheit geringer ausgebildet sein mag als bei anderen Dienstverhältnissen, kann bei der erforderlichen Gesamtbeurteilung der Tätigkeit nichts daran ändern, dass insgesamt von einer unselbständigen Tätigkeit auszugehen ist. VwGH 95/13/0002 v. 09.07.1997.(Bescheid aufgehoben)