( GSVG § 25 Abs 2 Z 3 ) Wird ein Veräußerungsgewinn eines Selbständigen einer GmbH zugeführt, an der dieser zu 90% beteiligt ist, liegt keine Übertragung eines Gewinns auf das Anlagevermögen eines Betriebes des Versicherten vor, so dass der Veräußerungsgewinn seine Beitragsgrundlage erhöht.
VwGH 96/08/0280 v. 17.12.1996