( ArbVG § 36 ) Wird ein Arbeitnehmer in mehreren Betrieben desselben Unternehmens eingesetzt, kann die Frage, ob er leitender Angestellter ist, nur einheitlich für alle Betriebe des Unternehmens beantwortet werden. Bundesarbeitsgericht/BRD 1 ABR 69/96 v. 25.02.1997. (Betriebs-Berater 1997/1488, Heft 28/29)